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Personenstands- und Namensänderung

Bild eines geöffneten Ordners

Die Personenstands- und/oder Namensänderung bedeutet für trans* und nonbinary Personen die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität.


Personenstandsänderung

Durch die Änderung des sogenannten Geschlechtseintrags im Zentralen Personenstandsregister wird die Geschlechtsidentität offiziell anerkannt. Für Personenstandsänderungen sind in Österreich die Standesämter zuständig. Wichtig ist auch zu wissen, dass geschlechtsangleichende Operationen keine Voraussetzung mehr für die Änderung des Geschlechtseintrags sind.


Vornamensänderung

Nach erfolgter Änderung des Personenstandes kann ein geschlechtsspezifischer Vorname angenommen werden und die Behörde stellt daraufhin eine neue Geburtsurkunde aus. Nun ist es möglich alle weiteren relevanten Dokumente wie zum Beispiel den Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass neu zu beantragen.

Wenn Sie Ihren Personenstand und/oder Vornamen ändern möchten, berate und unterstütze ich Sie auf Ihrem Weg.

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