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Vorsorgeplanung

Vorsorgeplanung

Eine gute Vorsorgeplanung ist Teil eines selbstbestimmten Lebens und gibt Sicherheit. Aber auch für nahe Angehörige und Freunde kann diese entlastend sein. Eine umfassende Vorsorgeplanung kann unter anderem vermögensrechtliche Interessen sowie medizinischen Behandlungswünsche regeln.

 

 

Testament

Wenn von der verstorbenen Person kein Testament hinterlassen wurde, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Das Gesetz gibt für bestimmte Verwandtschaftsverhältnisse fixe Erbquoten vor. Zum Beispiel erben Kinder 2/3 des Nachlasses, wenn die verstorbene Person auch ein:n Ehepartner:in hinterlässt. Möchte man von diesen gesetzlichen Vorgaben abweichen, ist dies unter anderem mittels Testament möglich. Mit dem Testament kann das Vermögen und im Rahmen eines Vermächtnisses einzelne Gegenstände individuell verteilt werden. Man hat auch die Möglichkeit jemandem außerhalb der Familie als Erb:innen einzusetzen, Wünsche zur Bestattung
aufzunehmen sowie persönliche Worte an die Hinterbliebenen zu richten.

 

Vorsorgevollmacht


Eine Vorsorgevollmacht regelt vorab für den Fall, dass jemand nicht mehr entscheidungsfähig ist, einerseits wer diese Person vertreten darf und andererseits in welchen Angelegenheiten. Oftmals wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt. In welchen Belangen diese vertreten darf, kann in der Vollmacht individuell festgelegt werden. Eine Vorsorgevollmacht kann Sicherheit schaffen und Gewissheit darüber, dass die eigenen
Wünsche nicht übergangen werden, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu handeln.

Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsregister hinterlegt, damit diese stets auffindbar ist.

 

Patientenvollmacht

 

Mit dieser Vollmacht kann vorweg für den Fall, dass eine Person sich nicht mehr wirksam äußern kann, festgelegt werden, welche medizinischen Behandlungen diese wünscht oder ablehnt.

Bevor eine Patientenverfügung erstellt werden kann, ist eine umfassende ärztliche Aufklärung nötig. Die Patientenverfügung kann im Patientenverfügungsregister hinterlegt werden. 

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